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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Kontakt E-Mail: pruefex@t-online.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Prüfex UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Prüfex“ genannt)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Prüfex erbringt technische Dienstleistungen, insbesondere Prüfungen, Gutachten, Messungen/Labordienstleistungen, Beratungsleistungen, Schulungen sowie die Entwicklung von Dienstleistungen im Bereich neuer Technologien („Dienstleistungen“).
1.3 Prüfex erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit Anerkennung durch den Auftraggeber gelten sie auch für alle zukünftigen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Prüfex ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Erklärungen von Mitarbeitern der Prüfex sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Prüfex sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Dies gilt auch für Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form.
2.2 Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Prüfex ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann schriftlich (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Erst mit Annahme entsteht ein verbindlicher Vertrag. Weicht die Annahme ab, gilt sie als neues Angebot von Prüfex.

3. Durchführung des Auftrages und Leistungsumfang

3.1 Prüfex führt Aufträge nach anerkannten Regeln der Technik aus. Eine Verantwortung für die Richtigkeit auftraggeberseitiger Sicherheitsprogramme oder Prüfzyklen wird nicht übernommen.
3.2 Der Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ergibt sich aus Angebot, Bestellung und ggf. Leistungsverzeichnis. Mehraufwendungen durch abweichende Prüfbedingungen können in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverweigerung ist Prüfex berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Alle Unterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben etc.) sind, soweit nicht ausdrücklich verbindlich, als Annäherungswerte zu verstehen.

4. Fristen und Termine

Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

5. Gewährleistung

5.1 Mängel sind Prüfex unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Leistungserbringung (bei versteckten Mängeln zehn Tage nach Entdeckung), schriftlich anzuzeigen.
5.2 Der Auftraggeber hat aussagefähige Belege vorzulegen und Prüfex die Untersuchung des Mangels zu ermöglichen.
5.3 Bei berechtigter Mängelrüge gilt:
a) Prüfex hat das Recht auf Nacherfüllung.
b) Zwei Nacherfüllungsversuche sind vorgesehen. Scheitert die Nacherfüllung oder ist sie entbehrlich, kann der Auftraggeber zurücktreten oder Minderung verlangen.
c) Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 6.
5.4 Gewährleistung erfolgt nur für ausdrücklich beauftragte Dienstleistungen. Eine Verantwortung für die Gesamtanlage oder fehlerhafte Unterlagen/Informationen des Auftraggebers wird nicht übernommen.
5.5 Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht gesetzlich abweichende Fristen gelten (z. B. Vorsatz, arglistiges Verschweigen, Gesundheitsschäden).

6. Haftung

6.1 Prüfex haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
6.4 Eine Haftung für indirekte Schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn usw. ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.5 Die Ersatzpflicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden ist je Schadensfall begrenzt auf:
– 10.000.000 EUR für Sachschäden
– 10.000.000 EUR für Personenschäden
– 10.000.000 EUR für Vermögensschäden
6.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.7 Schadensanzeigen sind unverzüglich schriftlich zu erstatten.

7. Vergütung, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug

7.1 Entgelte ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2 Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen schriftlich mitzuteilen.
7.3 Änderungen der Durchführungszeiten müssen fünf Arbeitstage vor Beginn mitgeteilt werden.
7.4 Aufrechnung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
7.5 Mindestprüfzeit: acht Stunden, 8–17 Uhr; unterbrochene Zeiten werden anteilig berechnet.
7.6 Wartezeiten oder Regiearbeiten werden gesondert berechnet.
7.7 Teilrechnungen und Kostenvorschüsse können gestellt werden. Fälligkeit: 14 Tage ab Rechnung. Zahlungsverzug: 9 % Verzugszinsen p. a.

8. Preisanpassungen

8.1 Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen (>3 %) sind zulässig (z. B. Reise- oder Materialkosten).
8.2 Prüfex informiert den Auftraggeber über neue Preise; beide Parteien bemühen sich um Einigung.
8.3 Kommt keine Einigung binnen eines Monats zustande, kann Prüfex den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.

9. Leistungsverweigerung und Kündigung bei mangelnder Leistungsfähigkeit

Bei erkennbarer Gefährdung des Vergütungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (z. B. Insolvenz) ist Prüfex nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Leistungen zu verweigern oder zu kündigen.

10. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

10.1 Unterlagen des Auftraggebers dürfen von Prüfex zu Aktenzwecken kopiert werden.
10.2 Urheber- und Eigentumsrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern etc. bleiben bei Prüfex.
10.3 Muster werden separat berechnet. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.
10.4 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.
10.5 Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der vertraglichen Leistungen verarbeitet, unter Einhaltung von BDSG, DSGVO und einschlägigen Vorschriften.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

11.1 Gerichtsstand: Sitz der Prüfex UG (haftungsbeschränkt).
11.2 Erfüllungsort: Sitz der Prüfex UG (haftungsbeschränkt).
11.3 Anwendbares Recht: Bundesrepublik Deutschland, ohne Kollisionsrecht und CISG.

Stand: September 2025

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